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Presse-Newsflash

Zumas Niedergang

Frankfurter Rundschau - Uneheliche Kinder, fünf Ehefrauen, Vergewaltigungsverfahren, Korruptionsvorwürfe, Leopardenfelltänzer. Das alles sind Stichworte, die einem zum südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma, 67, einfallen können. Eine Peinlichkeit und Fragwürdigkeit folgt der anderen. Seit zehn Monaten ist Zuma im Amt, und bereits jetzt wird innerhalb der Regierungspartei ANC und in den südafrikanischen Medien offen über seine Nachfolge diskutiert.

Weiterlesen: www.fr-online.de

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Donnerstag, 11. März 2010
Home BUSINESS / POLITIK Steuern
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Allgemeiner Überblick

1.1 Vergleich von Steuersystemen

Die Steuersysteme der Welt lassen sich nur schwer miteinander vergleichen, weil die Höhe der Steuersätze allein noch keine entscheidende Bedeutung hat. Um einen Standort von der steuerlichen Seite zu beurteilen, ist das geplante Investment mit seiner voraussichtlichen Entwicklung möglichst genau zu umschreiben. Auf einer solchen Grundlage können dann erst die verschiedenen Einflussfaktoren gewürdigt werden, wie

  • Höhe der Steuersätze
  • Progressionsverlauf der direkten Besteuerung
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • Frei- und Abzugsbeträge sowie
  • Abschreibungsmöglichkeiten.

Von erheblicher Bedeutung sind auch Freiheiten oder Restriktionen bei der Bilanzerstellung sowie der Art und Weise der administrativen Durchsetzung von Steueransprüchen. Schließlich wird eine Investitionsentscheidung im Ausland noch von Aspekten des Außensteuerrechts und etwaiger Doppelbesteuerungsabkommen geprägt.

1.2 Rechtliche Grundlagen

Die meisten Steuern und Abgaben werden durch Bundes-Gesetze erhoben. Die Verfassung gibt den Provinzen und Gebietskörperschaften die Hoheit, einige wenige eigene Steuern zu erheben. Hiervon wird in der Praxis in erster Linie durch die Erhebung der Property Rates Gebrauch gemacht. Die Regional Services Council Levies sind 2007 abgeschafft worden.

Südafrika war lange Zeit für Ausländer, aber auch für Inländer mit starkem Auslandsbezug, so etwas wie eine Steueroase. Das Welt-Einkommens-Prinzip galt lediglich eingeschränkt. Natürliche Personen und Gesellschaften zahlten Steuern nur auf Einkommen aus einer südafrikanischen Quelle oder auf sogenannte passive Auslandseinkünfte (Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren u.a.). Dies hat sich mit Wirkung zum 01.01.2001 grundlegend geändert. Nunmehr gilt auch in Südafrika das Welt-Einkommens-Prinzip. Die Steuerpflichtigen werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Dies schließt Einkünfte von Controlled Foreign Companies ein. Um eine solche Gesellschaft handelt es sich, wenn die Gesellschaftsanteile zu mehr als
• 50% von Inländern (Sec 9.D (1) Income Tax Act) oder
• 10% von einem einzelnen Inländer (Sec 9.D (2) Income Tax Act)
gehalten werden.

Juristische Personen sind steuerpflichtig in Südafrika, wenn sie hier registriert sind oder sie tatsächlich in Südafrika geführt werden. Natürliche Personen werden südafrikanische Steuerpflichtige, wenn sie sich mit dem Ziel niederlassen, ihren Lebensmittelpunkt hier auf Dauer einzurichten, oder sie für bestimmte Zeit tatsächlich in Südafrika leben (siehe hierzu RN 515 ff).

Auszug aus: HANDBUCH SÜDAFRIKA

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